LGAV allgemeinverbindlich


13.03.24 - Der Bundesrat hat den neuen Landesgesamtarbeitsvertrag (LGAV) per 1. März 2024 allgemeinverbindlich erklärt. Er gilt nun auch für Nicht-Mitglieder des AM Suisse.



Per 1. März 2024 hat der Bundesrat den neuen Landesgesamtarbeitsvertrag (LGAV) im Metallgewerbe allgemeinverbindlich erklärt. Damit gilt der LGAV nicht nur für die Mitglieder des AM Suisse, sondern für alle Betriebe unter dem darin definierten Geltungsbereich. Die Allgemeinverbindlichkeit des neuen LGAV gilt bis Ende Juni 2028. 

Da beim früheren LGAV die Allgemeinverbindlichkeit im Jahr 2024 ausläuft, haben die Sozialpartner im Metallgewerbe 2023 den neuen LGAV für die Periode 2024 bis 2027 ausgehandelt. Die bewusst klein gehaltene Verhandlungsdelegation konnte die Verhandlungen effizient zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Das Ergebnis wurde letztes Jahr von der Delegiertenversammlung des AM Suisse genehmigt und verabschiedet, sowie später auch durch die Vertreter der Arbeitnehmerseite. Für AM Suisse-Mitglieder gilt der LGAV seit dem 1. Januar 2024. 

Die Allgemeinverbindlichkeit des LGAV bezweckt, dass gleiche Rahmenbedingungen für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb der Branche gewährleistet sind. Sie gilt gesamtschweizerisch mit Ausnahme der Kantonsgebiete BS und BL, sowie nicht für das Schlosser-, Metallbau- und Stahlbaugewerbe in den Kantonen VD, VS und GE. 

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